Bewerberbonusprogramm
Bewirb dich direkt bei unserem Team per E-Mail oder ruf uns an
Wenn dein Profil auf eine offene Position passt, laden wir dich zu einem Kennenlerngespräch (persönlich oder per Videotelefonie) und vergüten deinen Aufwand mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von einmalig € 50.
Kommt es in Folge zu einem oder mehreren persönlichen Interviewrunde(n) bei einem potenziellen Arbeitgeber, erhältst du die Möglichkeit, dir mittels Honorarnote | Privatrechnung eine Provision in Höhe von einmalig € 100 zu sichern.
Wenn es zu einem Arbeitsverhältnis kommt und dieses 3 Monate ungekündigt bleibt, erhältst du die Möglichkeit, dir mittels Honorarnote | Privatrechnung einen Bonus in der Höhe von 300€ abzuholen.
Bedingungen:
- Eine direkte, qualifizierte Bewerbung bei Schrems Project Consulting durch Talente/Jobsuchende
- Ein Erstkontakt per E-Mail oder Telefon mit uns führt noch nicht zu einer Auszahlung.
- Ein Video-Interview beim Kunden führt noch nicht zu einer Auszahlung.
- Weitere Interviews bei anderen Kunden von Schrems Project Consulting führen zu keiner weiteren Auszahlung derselben Prämie.
- Jeder Bewerber kann den Bonus von maximal 450€ nur einmalig erhalten.
- Personen, welche durch Schrems Project Consulting innerhalb der letzten 12 Monate direkt angesprochen wurden (sei es durch E-Mail oder Social Media Nachrichten, Telefonaten, o.ä.), sind vom Bewerberbonus Programm ausgeschlossen, auch wenn sie sich nun für andere Positionen bewerben
- Personen, welche bereits in unserer Datenbank eingetragen sind, sind vom Bewerberbonus Programm ausgeschlossen.
Erstkontakt per Email oder Telefon: |
€ 0 |
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Kennenlerngespräch (persönlich oder per Videotelefonie) mit Schrems Project Consulting: | einmalig |
€ 50 |
Interview(s) persönlich mit dem Kunden (gesamt): | einmalig |
€ 100 |
Vertragsunterzeichnung + 3 Monate ungekündigtes Dienstverhältnis: | einmalig |
€ 300 |
Gesamtbonus (max.) |
€ 450 |
Bewerber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schrems Project Consulting keine Verantwortung für etwaige fällige Versteuerungen aus den Einnahmen aus dem Bewerberbonus Programm trägt. Der Bewerber hat für eine etwaige fällige Versteuerung selbst Sorge zu tragen. Die aktuell gültige Zuverdienstgrenze ist hierbei zu beachten.